Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die durch die Stadt Bremervörde aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren).
Es werden getrennte Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagsentsorgung erhoben. Gebührenpflichtig ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer. Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen (z.B. Grundstücksverkauf) geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Pflichtigen über. Der Eigentümerwechsel ist der Stadt innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen. Wird das versäumt, bleibt der bisherige Eigentümer bis zum Eingang einer entsprechenden Mitteilung weiterhin zahlungspflichtig. Eine Mitteilungspflicht besteht auch, wenn Anlagen neu geschaffen, geändert oder beseitigt werden.
Wassermengen, die nachweislich nicht in die zentrale Abwasseranlage gelangt sind, werden auf Antrag abgesetzt. Der Nachweis ist grundsätzlich durch festinstallierte geeichte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten einzubauen, zu unterhalten und ggf. nacheichen zu lassen hat. Der Wasserzähler unterliegt dem Eichgesetz und ist daher vom Antragsteller alle 6 Jahre zur Überholung und Beglaubigung auf eigene Kosten auszutauschen. Der Wasserzähler ist bei der Stadtverwaltung anzuzeigen.