Wenn Sie einen Wertgegenstand von mehr als 10 EUR gefunden haben, müssen Sie diesen Fund im Bürgerbüro abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, -ort und die -zeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Eigentümer feststellen lässt. Wenn es sich um Fahrräder oder um sperrige Gegenstände handelt, kann die Fundsache auch abgeholt werden.
Eigentumsansprüche können innerhalb eines halben Jahres bei der Stadt Bremervörde, Zimmer 16, geltend gemacht werden.
Die nachstehend aufgeführten Fundsachen sind im Fundbüro der Stadt Bremervörde abgegeben worden: