Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

zuklappenAnsprechpartner/in
Meldebehörde
Stadt BremervördeRathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 987-135
Telefon: 04761 987-136
Telefax: 04761 987-139
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bre­mer­voer­de.de

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Verfahrensablauf

Für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Bremervörde ist das persöhnliche Erscheinen im Einwohnermeldeamt des Rathauses notwendig.

Alternativ können volljährige Einzelpersonen bzw. Familienverbünde bei einem Umzug innerhalb von Bremervörde den verlinkten Online-Dienst nutzen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

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