Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

zuklappenAnsprechpartner/in
Meldebehörde
Stadt BremervördeRathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 987-135
Telefon: 04761 987-136
Telefax: 04761 987-139
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bre­mer­voer­de.de

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen.

Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Meldeschein

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

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