Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

zuklappenAnsprechpartner/in
Meldebehörde
Stadt BremervördeRathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 987-135
Telefon: 04761 987-136
Telefax: 04761 987-139
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bre­mer­voer­de.de

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden.

Die Übermittlungssperre gilt für:

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
  • Das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial

Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein formloser Antrag.

Welche Gebühren fallen an?

Die Eintragung einer Übermittlungssperre ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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