Meldebescheinigung Erteilung

zuklappenAnsprechpartner/in
Meldebehörde
Stadt BremervördeRathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 987-135
Telefon: 04761 987-136
Telefax: 04761 987-139
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bre­mer­voer­de.de

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) entsprechend Nr. 63 an:

  • 7,50 € für eine einfache Meldebescheinigung
  • 9,00 € für eine erweiterte Meldebescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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