Kommunale Ehrungen

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachbereich Soziales
Stadt BremervördeRathausmarkt 1
27432 Bremervörde
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bre­mer­voer­de.­de/

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Stadt Bremervörde ehrt jährlich Einwohnerinnen und Einwohner, die sich in herausragender Art und Weise um die Stadt Bremervörde verdient gemacht sowie herausragende Leistungen und Verdienste im Sport erbracht haben.

Verfahrensablauf

Die Vorschlagsberechtigung obliegt dem Rat, den Ortsräten, der Verwaltung der Stadt Bremervörde sowie den ortsansässigen Vereinen.

Der Vorschlag ist schriftlich unter Beifügung einer kurzen (ggfs. stichwortartigen) Aufstellung über Art, Umfang und Dauer der ehrungswürdigen Verdienste bis zum 31.12. eines jeden Jahres bei der Verwaltung einzureichen, dabei sind Name, das Alter, die Anschrift und ggfs. die Dauer der Vereinszugehörigkeit anzugeben.

Die Verwaltung stellt jeweils bis zum 31. Januar jeden Jahres eine Liste der für eine Ehrung in Betracht kommenden Personen zusammen und legt diese dem Auswahlgremium zur Auswahl vor. Die endgültige Entscheidung
über die Anzahl der zu ehrenden Personen tritt der städtische Verwaltungsausschuss.

Voraussetzungen
  • Langjährige (mindestens 15 Jahre) ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Stadt oder der Einwohner der Stadt Bremervörde.

  • Herausragende persönliche Leistungen auf gesellschaftlicher, kultureller, sozialer oder sportlicher Ebene (neben Sportlern können auch Trainer, Betreuer und sonstige Personen geehrt werden). Im sportlichen Bereich werden absolute und relative Leistungen grundsätzlich einmalig geehrt.

Herausragende Leistungen auf sportlicher Ebene sind mindestens:
- bis zum vollendeten 10. Lebensjahr Kreismeistertitel
- vom 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Bezirksmeistertitel
- ab dem vollendeteten 16. Lebensjahr Landesmeistertitel
- oder vergleichbare Leistungen.

  • Geehrt werden können auch hinzugewählte Mitglieder in den städtischen Fachausschüssen, wenn sie diesen mindestens 15 Jahre angehört haben.

  • Diese Leistungen sind noch nicht auf anderer Ebene (Bund, Land, Kreis) gewürdigt worden.

  • Zu ehrende Personen sollen ihren Wohnsitz grundsätzlich in Bremervörde haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Vorschlag ist schriftlich unter Beifügung einer kurzen (ggfs. stichwortartigen) Aufstellung über Art, Umfang und Dauer der ehrungswürdigen Verdienste bei der Verwaltung einzureichen, dabei sind Name, das Alter, die Anschrift und ggfs. die Dauer der Vereinszugehörigkeit anzugeben.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Vorschlag ist  bis zum 31.12. eines jeden Jahres bei der Verwaltung einzureichen.

zurück