Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
Erschließungsbestätigung
Ansprechpartner/in
Fachbereich Finanzen | |
Stadt BremervördeRathausmarkt 1 27432 Bremervörde E-Mail: info@bremervoerde.deHomepage: https://www.bremervoerde.de/ |
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