Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Ansprechpartner/in
Meldebehörde | |
Stadt BremervördeRathausmarkt 1 27432 Bremervörde Telefon: 04761 987-135 Telefon: 04761 987-136 Telefax: 04761 987-139 E-Mail: meldebehoerde@bremervoerde.deHomepage: https://www.bremervoerde.de | Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr
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